2. Mose 21

ELB2020

1 Und dies sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst:

2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre dienen, im siebten aber soll er umsonst

3 Falls er allein gekommen ist, soll er auch

4 Falls ihm sein Herr eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausziehen.

5 Falls aber der Sklave sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht als Freier ausziehen!,

6 so soll ihn sein Herr vor Gott bringen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; dann soll er ihm für ewig

7 Wenn jedoch jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, soll sie nicht ausziehen, wie die Sklaven ausziehen.

8 Falls sie ihrem Herrn missfällt

9 Und falls er sie seinem Sohn bestimmt, soll er nach dem Töchterrecht an ihr handeln.

10 Falls er sich noch

11 Falls er aber diese drei Dinge nicht an ihr tut, soll sie umsonst

12 Wer einen Menschen so

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat es seiner Hand widerfahren lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Doch wenn jemand an seinem Nächsten vermessen handelt, indem er ihn hinterlistig umbringt – von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, damit er stirbt.

15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, muss getötet werden.

16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft, sei es, dass er in seiner Gewalt

17 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, muss getötet werden.

18 Wenn Männer miteinander

19 Falls er aufsteht und draußen an seinem Stab umhergeht, soll der Schläger straffrei bleiben. Nur muss er ihn für die Zeit

20 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stock schlägt, sodass er ihm unter der Hand stirbt, muss er gerächt werden.

21 Nur falls er einen Tag oder zwei Tage am Leben

22 Wenn Männer sich raufen und dabei

23 Falls aber ein weiterer

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Wenn jemand in das Auge seines Sklaven oder in das Auge seiner Sklavin schlägt und es zerstört, soll er ihn zur Entschädigung

27 Auch falls er den Zahn seines Sklaven oder den Zahn seiner Sklavin ausschlägt, soll er ihn zur Entschädigung

28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben

29 Falls jedoch das Rind schon vorher

30 Falls ihm aber ein Sühngeld

31 Auch

32 Falls das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, soll sein Besitzer

33 Wenn jemand eine Zisterne öffnet

34 dann soll es der Besitzer der Zisterne erstatten

35 Wenn jemandes Rind das Rind seines Nächsten stößt, sodass es stirbt, dann sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös

36 War es aber bekannt, dass das Rind schon

37 Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Rinder erstatten für das eine

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