3. Mose 14

ELB2020

1 Und der Herr

2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung

3 und der Priester soll nach draußen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt,

4 dann soll der Priester gebieten, für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel zu nehmen und Zedernholz, Karmesin und Ysop.

5 Und der Priester soll gebieten, den einen Vogel über lebendigem Wasser

6 Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser

7 Und er soll davon etwas

8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: Dann ist er rein.

10 Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler, drei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt

11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den Herrn

12 Und der Priester nehme das eine Lamm

13 Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.

14 Und der Priester nehme etwas

15 Und der Priester nehme etwas

16 Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge etwas

17 Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester etwas

18 Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem Herrn

19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten.

20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein.

21 Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen

22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen

23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den Herrn

24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem Herrn

25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme etwas

26 Und der Priester gieße etwas

27 und der Priester sprenge vor dem Herrn

28 Und der Priester tue etwas

29 Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem Herrn

30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen

31 das, was seine Hand aufbringen

32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen

33 Und der Herr

34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze,

35 dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus.

36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

37 Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,

38 dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus für

39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,

40 dann soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Mal ist, herausreißt und sie hinauswirft nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

41 Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der herausgerissenen

43 Wenn aber nach dem Ausreißen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen

44 dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, dann

45 Man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

46 Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein.

47 Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen.

48 Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen

49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop;

50 und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser

51 Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge damit

52 Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin.

53 Den lebenden Vogel aber soll er nach draußen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: Dann wird es rein sein.

54 Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze

55 und für den Aussatz des Kleides und des Hauses

56 und für die Erhöhung und für den Schorf und für den Fleck,

57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das Gesetz des Aussatzes.

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